Vieles ist bereits verjährt, dennoch wird das Thema Provenienzforschung derzeit heiss diskutiert. Was kann Provenienzforschung? Wie muss man mit “Kunstfunden” umgehen? Dr. Tanja Bernsau gab Antworten auf diese und andere Fragen.
Frau Dr. Bernsau, Sie haben ja schon bereits während des Studiums die Provenienzforschung mit der Sammlung Karg als Magisterarbeit und den „Monuments Men“ als Promotionsthema, ihren beruflichen Schwerpunkt gesetzt. Wie kommt dieses Interesse an diesem Forschungsgebiet?
Dr.Tanja Bernsau: Zuerst “Blut geleckt” habe ich während meines Studiums, als ich ein Praktikum beim Art Loss Register in Köln absolvierte. Hierbei handelt es sich um eine Datenbank für gestohlene Kunstwerke, die Hehlerei auf dem offiziellen Kunstmarkt zu verhindern versucht. Jeder Auktionskatalog der großen Auktionshäuser wird von den ALR-Mitarbeitern mit der Datenbank abgeglichen, um zu verhindern, dass ein gestohlenes Kunstwerke auf einer öffentlichen Auktion verkauft wird. Eine sehr spannende Thematik. Aber auch die ALR-Datenbank befasst sich mit dem Thema NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunst, also mit Kunstwerken, die zwischen 1933 und 1945 ihren meist jüdischen Eigentümern auf unterschiedliche Art und Weise entzogen wurden. Die Sammlung Karg wurde während meines Praktikums untersucht, aber bis zum Tag der Auktion konnte die Provenienzrecherche nicht abgeschlossen werden. Vier Gemälde mussten deshalb von der Auktion zurückgezogen werden, weil die Herkunft nicht eindeutig geklärt werden konnte. Diese vier Gemälde habe ich dann in der Magisterarbeit etwas genauer untersucht.
Das Promotionsthema kam dann von meiner Begeisterung für Themen, die wirklich neu sind. Ich bin während der Recherchen für die Magisterarbeit praktisch in einer Fußnote der Sekundärliteratur auf den Central Collecting Point Wiesbaden aufmerksam geworden. Da mir – und auch vielen anderen Wiesbadenern – dessen Existenz vollständig unbekannt war, wurde ich neugierig. Archivmaterialien in Deutschland, aber vor allem aus den Vereinigten Staaten von Amerika haben wir geholfen, dieses Thema zu erschließen. Das hat es in der Erarbeitung für mich sehr spannend gemacht, zu wissen, dass ich hier eine Forschungslücke schließen kann.
Ihr Fokus liegt ja hauptsächlich in der NS Zeit. Aber ich nehme an, andere Anfragen, für eine Dokumentation, die z.B. zeitlich weiter zurückreicht, übernehmen Sie auch? Oder gibt es Dinge, die Sie bei Ihrer Arbeit ausschliessen?
Dr. Tanja Bernsau: Je weiter die Dokumentation zeitlich zurückreichen soll, desto schwieriger werden naturgemäß die Recherchen. Aber auch umso herausfordernder und damit spannender. Mit der NS-Zeit kenne ich mich am besten aus, kann bei solchen Untersuchungen sicherlich die besten Ergebnisse erzielen. Das schließt die Erarbeitung älterer Themen aber nicht aus.
„Die Kunsthändler der NS-Zeit“ ist Ihr neuer Lehrauftrag im Herbst an der Uni Giessen. Worum geht es da genau?
Dr. Tanja Bernsau: Ich möchte meine Studenten dafür sensibilisieren, dass es bei der Provenienzforschung nicht immer um “schwarz oder weiß” geht. Das Thema der ungeklärten oder problematischen Provenienzen aus der NS-Zeit wird uns in den Museen oder dem Kunstmarkt – den zukünftigen Arbeitsgebieten der heutigen Studenten – sicherlich noch einige Zeit beschäftigen. Es ist wichtig, die Protagonisten und einschlägige Aktionen, wie die der Beschlagnahme von “Entarteter Kunst”, zu kennen. Aber auch wenn bspw. der Name Hildebrand Gurlitt in einer Provenienzliste auftaucht, heißt es nicht zwangsläufig, dass dieses Kunstwerk ein Restitutionskandidat ist. Die meisten Kunsthändler der NS-Zeit eint ein sehr ambivalentes Verhältnis zu ihrer Rolle. Viele haben während dieser Zeit gute Geschäfte gemacht.
Dennoch kann man sie nicht durchweg als “die Bösen” charakterisieren, da sie durchaus auch zur Rettung von Kunstwerken beigetragen haben, die sonst möglicherweise zerstört worden wären. In diesen Protagonisten zeigen sich viele Grautöne, wenn man versucht, ihre Handlungen einzuschätzen. Viele waren sowohl Nutznießer als auch Gegner des Regimes. Auch aus diesem Grund konnten sie auch nach Kriegsende ihren Betrieb sehr schnell wieder aufnehmen. Das möchte ich mit meinen Studenten herausarbeiten.
Sie leisten ja, wie Sie das auf Ihrer Homepage sagen, „Detektivarbeit“ sowohl für Museen, Firmen und Privatpersonen. Diese kann jedoch extrem aufwändig werden. Gibt es da Wertgrenzen, sei es vom Recherche- und daher Kostenaufwand, sei es vom Wert des oder der Objekte(s), das/die es zu suchen gilt? Oder geht es beim Wiederfinden auch um den ideellen Wert?
Dr. Tanja Bernsau: In der Tat ist Recherchearbeit zeitaufwändig. Und der zeitliche Aufwand lässt sich oft im Vorfeld nicht genau einschätzen. Nicht nur ist jeder Fall unterschiedlich, auch ist die Quellenlage bei jeder Untersuchung eine andere.
Als Wissenschaftler möchte man natürlich nicht aufgeben, bis man wirklich das letzte Puzzleteil gefunden hat. Es gibt aber nicht wenige Fälle, wo das einfach nicht möglich ist, weil die entscheidenden Dokumente zerstört oder verloren sind. Letztendlich entscheidet der Auftraggeber, wie viel Zeit – und damit auch Geld – er in die Recherche investieren möchte und welches Ziel er damit verfolgt. Bei dieser Entscheidung spielt sicherlich der eigentliche Wert des Objektes eine Rolle.
Der in der Praxis häufigere Fall bei der Provenienzforschung ist der umgekehrte:
Man hat (zum Beispiel als Museum) ein Bild und fragt sich nun, ob es 1933-45 rechtmäßig erworben wurde oder sieht sich bereits einem Restitutionsantrag von den Erben gegenüber. Dann gilt es in den Quellen nach den Umständen des Besitzübergangs zu recherchieren.
Dass man ein verloren gegangenes Kunstwerk suchen lässt, kommt eher selten vor. Das Bild könnte irgendwo auf der Welt, auch in einer Privatsammlung sein, darauf würde man nur durch Zufall stoßen. Eine Recherche in den Archiven liefert einige Bausteine, aber der Verbleib wird höchstwahrscheinlich im Dunkeln bleiben. Das Bild könnte irgendwo auf der Welt, auch in einer Privatsammlung sein, darauf würde man nur durch Zufall stoßen.
Der beste Weg für einen solchen Fall ist die Suchmeldung in lostart.de.
Ich habe das auf meiner Website zwar als Dienstleistung der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, rechne aber ehrlich gesagt nicht mit einem solchen Auftrag. 🙂
Erst seit 1998 und dem Washingtoner Abkommen, und jetzt besonders mit der Sammlung Gurlitt rückt die Provenienzforschung und die damit verbundene Restitution von Kunstwerken stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. In der Nachkriegszeit wurden die Sammlungen und Werke oft bewusst sehr schleppend zurückgegeben und auch danach war es nicht einfach sein Eigentum zurückzubekommen. Woran lag das?
Dr. Tanja Bernsau: Sowohl die Alliierten Militärgesetze wie auch die Wiedergutmachungsgesetze der jungen Bundesrepublik sahen nach Kriegsende die Möglichkeit vor, Rückerstattungsanträge auch auf verlorene Kunstwerke zu stellen. Allerdings liefen die Fristen dazu schon in den 1950er Jahren aus. Diese knappe Frist wurde deshalb gesetzt, um eine gewisse Rechtssicherheit zu erzielen, damit der Kunsthandel baldmöglich wieder einen gewohnten Gang nehmen konnte. Aber es wurden in der Nachkriegszeit bei weitem nicht alle Kunstwerke restituiert. Zum einen bedeutete es in den Jahren nach Kriegsende einen enormen Aufwand herauszufinden, wohin denn die gesuchte Kunstsammlung geraten ist. Die Transparenz fehlte – mit den heutigen technischen Möglichkeiten, vor allem durch das Internet ist es wesentlich einfacher, seinen ehemaligen Besitz auch aufzuspüren. Die Museen selbst haben jahrelang, jahrzehntelang das Problem nicht erkannt, dass sie Kunstwerke im Besitz haben, die vor 1945 unrechtmäßig erworben wurden.
Zudem sind viele Überlebende des Holocaust nach Kriegsende ausgewandert, waren froh, sich selbst retten zu können, und wollten sich nicht mehr mit deutschen Behörden auseinandersetzen. Deren Kinder und Kindeskinder gehen heute mit dieser Thematik anders um und fordern nun ihr Recht. Die Washingtoner Erklärung berücksichtigt darüber hinaus, dass es internationales Thema ist, dass unterschiedliche Rechtssysteme betroffen sind. Juristisch betrachten sind in den meisten Fällen die zivilrechtlichen Ansprüche verjährt. Und gerade dann greift die Washingtoner Erklärung, wenn sie fordert, dass in diesen Fällen dennoch eine faire und gerechte Lösung gefunden werden soll. Die Voraussetzungen dafür hat Deutschland dafür sehr schnell getroffen, in dem wir unter anderem die “Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste” in Magdeburg installiert haben, die mit der Lostart-Datenbank die nötige Transparenz über den Verbleib von gesuchten und gefundenen Kunstwerken schafft.
Der Sinn der Provenienzforschung und der oft damit verbundenen Restitutionen steht ausser Frage. Aber dennoch, von einer anderen Seite betrachtet, da jetzt verstärkt die Erben am Zug sind und die Preise von manchen Kunstwerken sehr gestiegen sind: Gibt es aus unterschiedlichen Gründen, nicht auch manchmal ungerechtfertigte Ansprüche? Ein Werk wurde z.B. lange nach dem Krieg vom ursprünglichen Besitzer zu einem für die damalige Zeit völlig korrektem Preis verkauft, der Erbe sieht es Jahre später in einer Ausstellung und fordert es zurück?
Dr. Tanja Bernsau: Das schwierigste bei der Provenienzforschung vor allem in der NS-Zeit ist, dass bei möglichen Restitutionsfällen immer Einzelfallentscheidungen zu fällen sein werden. Das “Handbuch Kunstrestitution weltweit” von Gunnar Schnabel und Monika Tatzkow zeigt mögliche Konstellationen des Besitzübergangs zwischen 1933-45 anhand von nicht weniger als 112 Fällen. Und selbst das dürfte nur eine Auswahl darstellen und ist keine grundsätzliche Kategorisierung, wie man heute entscheiden müsste. Jeder Fall ist anders gelagert und muss genau untersucht werden, um zu überprüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Möglicherweise wurde das Kunstwerk dem jüdischen Sammler zu einem fairen Preis abgekauft – aber konnte er über das Geld auch verfügen oder war es nur auf einem Sperrkonto und nach der Emigration für ihn nicht mehr erreichbar? Hätte er sich ohne die NS-Verfolgung überhaupt von seiner Sammlung getrennt? Gab es nach dem Krieg eine Entschädigungszahlung?
Viele Faktoren spielen bei der Entscheidung heute eine Rolle. Aus juristischer Sicht sind die meisten Fälle verjährt. Die Washingtoner Erklärung sieht deshalb das Streben nach einer fairen und gerechten Lösung, nach moralischen Gesichtspunkten vor. Oft werden auch Kompromisse geschlossen, so dass das Kunstwerk gegen eine – ausgehandelte – Entschädigungszahlung an den Antragssteller im Museum bleiben kann. Auch die Lösungen sind also sehr individuell.
Die Erinnerung, dass man als 5- jähriger ein bestimmtes Kunstwerk über dem Schreibtisch des Grossvaters hängen sah, wird nicht reichen. Welche Belege/Beweise benötigt man, damit ein Kunstwerk die Chance hat, restituiert zu werden?
Dr. Tanja Bernsau: Nein, das reicht in der Tat nicht aus. Die Beweislage ist in der Regel auch zunächst recht dürftig, da die ursprünglichen Eigentümer meist nicht nur ihren Besitz, sondern auch alle Dokumente darüber verloren haben. Die Antragsteller können in der Regel das Eigentum nicht belegen. Die “Gegenseite” hat möglicherweise mehr Quellen. Die Inventare des heutigen Besitzers sind deshalb das erste Indiz: Unter welchen Umständen wurde das Kunstwerk angekauft? Gibt es Belege über den Kaufvorgang und ggf. den Kaufpreis? Auktionskataloge liefern Hinweise auf vorherige Besitzer. Ebenso Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge.
Eine weitere wichtige Quelle ist die Rückseite des Gemäldes: Dort hat eventuell ein Kunsthändler sein Etikett angebracht oder es findet sich eine Markierung einer NS-Institution, die eine Zuordnung zur “Entarteten Kunst” oder zum “Sonderauftrag Linz”, Hitlers geplantes Führermuseum, ermöglichst. Das wiederum führt dann zu weiteren Quellen, wie Bestandslisten, Angaben zur weiteren Verwendung, Entschädigungszahlungen oder schlicht eine Erwähnung in den Korrespondenzen der Beteiligten. In jedem Fall setzen sich die Informationen über den Eigentumsverlust aus verschiedenen Puzzleteilen zusammen.
Was war Ihr schönster Fund/Erlebnis?
Dr. Tanja Bernsau: Da kann ich kein explizites Beispiel nennen. Aus Forschersicht ist es immer schön, wenn man wirklich alle Puzzleteile finden konnte und die “faire und gerechte Lösung”, wie sie die Washingtoner Erklärung fordert, aufgrund einer optimalen Quellenlage treffen kann.
Sehr geehrte Frau Dr. Bernsau, Herzlichen Dank für das Gespräch.
Um mehr zu erfahren, besuchen Sie auch den Blog von Dr.Tanja Bernsau
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