Bilder versichern… aber mit Vorsicht

von Dr. Dietmar Stock-Nieden

Jacob Burckhardt, der bedeutende Basler Kulturhistoriker, hielt im Februar des Jahres 1882 einen Vortrag mit dem Titel „Über die Echtheit alter Bilder“. Er griff darin ein Problem auf, das zum damaligen Zeitpunkt insbesondere infolge des bereits voll entwickelten Kunstmarktes schon lange reichlich Zündstoff bot, hingen doch von der ‚Echtheit‘ neben dem Prestige des Besitzers grosse Geldsummen ab.

Für Burckhardt ging es um zwei Hauptfragen: „Erstens: Ist das Bild überhaupt alt oder erst in neuerer Zeit mit der Absicht der Täuschung angefertigt? Zweitens: Ist es richtig benannt, stammt es wirklich von dem angegebenen Maler?“ (Zitate aus: Jacob BURCKHARDT, Über die Echtheit alter Bilder, in : Rudolf PILLEP (Hrsg.), Vorträge zu Kunst- und Kulturgeschichte, Bremen/Leipzig 1987, S. 155-167).

Ob nun zu Burckhardts Zeiten oder heute, die Praxis zeigt nach wie vor, dass die Frage ‚echt‘ oder ‚nicht echt‘ trotz aller Fortschritte der Wissenschaft nicht immer eindeutig beantwortet werden kann, sei es, dass Schriftquellen fehlen, manipuliert oder falsch interpretiert werden, die Provenienz eines Kunstwerks unklar ist, die Kenntnisse über den Werdegang eines Künstlers einfach noch zu rudimentär sind, Expertisen gefälscht oder tendenziös sind oder aber massgebliche Experten schlicht irren, auf geniale Fälscher hereinfallen und manchmal wohl auch nicht dezidiert genug hinschauen oder nachfragen und ihre Kennerschaft absolut setzen. Der Fall Beltracci ist ja das Paradebeispiel hierfür aus jüngerer Zeit.

In der Praxis des Versicherungswesens kommen häufig Fälle wie dieser vor: Ein Gemälde von der vermeintlichen Hand eines grossen Meisters – bevorzugt werden Leonardo, Raffael, Rubens, Rembrandt, Caravaggio usw. – soll zu einer astronomisch hohen Summe versichert werden. Dreissig Millionen Euro sind hier eher die Untergrenze, gerne geht es hinauf bis um die hundertfünfzig Millionen Euro. Die Versicherung erhält häufig nicht einmal den Namen des Besitzers, aus Diskretionsgründen, wie es meistens heisst. Freigiebig sind die Interessenten jedoch in der Regel mit ganzen Aktenordnerladungen von Expertisen, bei denen es sich häufig um solche von veraltetem Forschungsstand, um reine Gefälligkeitsexpertisen oder aber auch um vom Schein der Wissenschaftlichkeit umwehten groben Unfug handelt. Man achte beispielsweise einmal auf Provenienzangaben. Am Beginn einer mehrseitigen Expertise stammt das besagte Gemälde vermutlich aus der Sammlung des Grafen soundso. Im Verlaufe des Textes wird diese Provenienz immer wahrscheinlicher, und am Ende ist es genau diese Herkunft, die eines der Puzzlestücke für den Beweis der Echtheit des Bildes darstellt. Der Schreiber hofft in einem solchen Fall auf einen Laien als Leser, der sich von solcherlei Blendwerk überzeugen lässt, weil er es in der Regel nicht gewöhnt ist, wissenschaftliche Texte zu lesen oder gar selbst zu verfassen. Man darf es einem oftmals als Vermittler für derlei Geschäfte von den Interessenten eingespannten Versicherungsagenten ohne kunsthistorisches Know-How gar nicht übelnehmen, dass er sich für ein vermeintlich lukratives Geschäft – er lebt bekanntlich von den von der Höhe der Versicherungsprämie abhängenden Provisionen – vehement ins Zeug legt.

Die Ergebnisse sind bei genauerem Hinsehen meistens ernüchternd. Häufig werden tatsächlich alte Bilder durch kleine malerische Ergänzungen geschönt und mit der dann passenden Expertise versehen, wenn die Besitzer fragwürdiger Werke schon nicht so dreist sind, ihre drittklassige Ware von häufig älteren, emeritierten Kunsthistorikern, die sich auf ihre späten Jahre noch einen grossen Coup erhoffen, gegen gute Bezahlung schönschreiben lassen. Es kann aber auch vorkommen, dass verschollene Bilder in Form von zweitklassigen Kopien oder Varianten wieder auftauchen, die mittels alten, möglicherweise das tatsächliche Original bezeichnenden Expertisen nobilitiert werden. Ebenso aus der Praxis stammt der Vorgang, der dem Verfasser von den Betroffenen selbst geschildert wurde: Bei den Nachlassverwaltern eines bedeutenden Künstlers bittet eine Person um die Ausstellung einer neuen Expertise für ein echtes Gemälde, das diese Person gar nicht besitzt – was die Nachlassverwalter aber nicht wissen und wonach sie auch nicht fragen –, und erzählt eine rührende Geschichte von einem Einbruch bei der Mutter oder dergleichen, wobei die besagte Expertise abhanden gekommen sei. Die gutgläubigen Nachlassverwalter stellen die Expertise aus und müssen später feststellen, dass die echte Expertise zusammen mit einem falschen Bild auf den Markt kommt.

Das Ziel all dessen ist meistens immer dasselbe: Mittels zahlreichen und umfangreichen Expertisen sollen nachrangige Gemälde – nicht einmal Fälschungen – nobilitiert werden und als Sicherheiten für Bankkredite herhalten. Den Wert eines solchen Kunstwerks soll eine über eine besonders hohe Summe ausgestellte Versicherungspolice beweisen. In Tat und Wahrheit geht es oftmals gar nicht um die Versicherung des Bildes und damit um eine finanzielle Absicherung eines Schadens oder Verlusts, sondern der Versicherer soll als Steigbügelhalter für fragwürdige Kreditgeschäfte herhalten. Dass derlei Anfragen an einen spezialisierten Kunstversicherer ins Leere laufen, muss wohl nicht eigens betont werden.

Wohlgemerkt: Nicht jedes Kunstwerk, das als Kreditabsicherung dient oder dienen soll, ist fragwürdig. Solche Geschäfte können in Zeiten teils exorbitanter Preise für hochrangige Kunst sinnvoll sein, sofern die dazu verwendeten Kunstwerke nach dem Stand der Forschung das sind, wofür sie ausgegeben werden. Die oben genannten Beispiele sind besonders krasse Negativbeispiele und spiegeln natürlich nicht den ganzen Markt wider. In der Praxis heisst es jedoch aufgepasst und genau hingeschaut, ist man einmal im beruflichen Umfeld mit einem solchen Fall konfrontiert.

Nicht zuletzt werden jedoch auch gute, wenngleich nicht spitzenklassige, vielleicht nicht von Grossmeistern oder aber auch von völlig unbekannten Talenten erschaffene ansprechende Kunstwerke durch solche wie die beschriebenen Vorkommnisse schlicht entwertet. Nicht um’s Bild geht es, sondern um’s Geld. So gesehen, sollte man vielleicht öfter einmal den folgenden Satz aus Burckhardts eingangs genanntem Vortrag ins Gedächtnis rufen: „Das Jagen nach berühmten Namen hat überhaupt seine grossen Schattenseiten; es wäre eigentlich richtiger, die Bilder um ihrer Schönheit willen zu lieben.“ Und er fährt fort: „[…] der Vortragende erinnert sich mit Vergnügen an einen liebenswürdigen alten Mailänder, Besitzer einer sehr wertvollen ausgewählten Privatgalerie, der jede Untersuchung der Herkunft seiner Bilder lächelnd ablehnte mit den Worten:’Wenn nur die Ware gut ist, was kümmert’s mich, wer sie gemacht hat!’. Das war ein Philosoph.“

Dr. Dietmar Stock-Nieden arbeitet als Kunstexperte in Zürich.

 

 

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